27. Juni 2010 von Cornel Müller
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In der Alltagssprache verwenden wir das “Ich”, das “Wir”, das “Sie” oder das “Er” mit einer Logik und Selbstverständlichkeit – und natürlich korrekt. In einer Verhandlung empfiehlt sich die gezielte Verwendung dieser Wörter, denn sie können eine starke Wirkung erzielten.
Sie-Sprache: Richtig beim Beraten/Verkaufen/Empfehlen/Beeinflussen
Beispiele: „Sie erwähnten, dass Sie Wert darauf legen . . .” – „Sie können sich davon überzeugen . . .” (statt „Wir sind der Meinung”) – oder „Sie haben die Möglichkeit, . . .” – „Sie können zwischen zwei Ausführungen wählen” – „Sie überlegen sich vielleicht, dass . . .” – „Was halten Sie von dieser … ?” - „Ihnen bietet sich noch eine Möglichkeit an, nämlich. . .”
Wir-Sprache und Ich-Sprache: Richtig bei Entgegenkommen/Versprechen/Garantien
Beispiele: „Ich werde persönlich dafür sorgen, dass Ihnen heute noch . . .” – „Wir kommen Ihnen entgegen . . .” – „Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass . . .” – „Wir garantieren Ihnen ausdrücklich . . .” – „Ich bestätige Sie in dieser Sache voll und ganz”
Er-Sprache und sie-Sprache: Richtig für das Zitieren anderer, um bezeugen zu lassen
„Kunde X hat unsere Erfahrung bestätigt” – „Er hat mir ausdrücklich versichert” – „Viele Kunden stellen immer wieder fest, . . .” – „Er ist bereit, Ihnen zu bezeugen, dass . . .”



