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Artikel-Schlagworte: „Kündigung“


Wie verhalten bei einer Kündigung

2. Dezember 2009 von Cornel Müller

mueller

Nachdem Sie abgeklärt haben, dass die Kündigung rechtsgültig ist, sollten Sie folgendes unternehmen:

  1. Verlangen Sie eine schriftliche Begründung der Kündigung! (Arbeitslose müssen belegen können, dass sie die Entlassung nicht selbst verschuldet haben.)
  2. Gehen Sie sofort zum Arbeitsamt oder RAV und lassen Sie sich beraten!
  3. Beginnen Sie Ihre Jobsuch-Massnahmen bereits während der Kündigungsfrist! (Die Arbeitslosenkasse zahlt nicht, so lange Sie noch vom Arbeitgeber Lohn beziehen.)
  4. Betrachten Sie diese neu Ausgangslage als Chance für eine berufliche Neuorientierung!
  5. Nehmen Sie sich Zeit! Erforschen Sie sich selbst. Analysieren Sie Ihre Bedürfnisse, Vorstellungen und Ziele.
  6. Tun Sie auch einmal diejenigen Dinge, die Sie schon lange tun wollten, aber sich nie die Zeit dafür nahmen!
  7. Nehmen Sie private Unterstützung an und suchen Sie professionelle Hilfe auf! Betrachten Sie dies nicht als Almosen, sondern als wichtige Investition in Ihre persönliche Zukunft.
  8. Verschwinden Sie nicht von der Bildfläche, sondern bleiben Sie erreichbar!
  9. Aktivieren Sie Ihr Netzwerk! Vitamin B ist ein effektives Mittel.
  10. Überlegen Sie sich innovative Konzepte für ein Marketing in eigener Sache! (Es ist eine interessante Herausforderung, Marketer und Produkt zugleich zu sein.)

Kann es sein, dass Ihnen missbräuchlich gekündigt wurde?

30. November 2009 von Cornel Müller

mueller

Die Gründe für eine missbräuchliche Kündigung sind in Artikel 336 OR wie folgt aufgezählt:
Kündigung wegen einer Eigenschaft, die Ihnen kraft Ihrer Persönlichkeit zusteht (z.B. Geschlecht, Familienstand, Herkunft, Rasse, Nationalität, Weltanschauung);

  • weil Sie ein verfassungsmässiges Recht ausüben; z.B. Ausübung politischer Rechte, Religionsfreiheit;
  • um die Entstehung von Ansprüchen aus Ihrem Arbeitsverhältnis zu vereiteln (Auszahlung von Sondervergütungen wie 25-Jahre-Jubiläums-Prämie etc.);
  • weil Sie Ansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag geltend gemacht haben, z.B. endlich Ferien verlangt oder die Bezahlung Ihres ausstehenden Lohnes reklamiert haben (Rachekündigung);
  • weil Sie schweizerischen obligatorischen Militärdienst, Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leisten oder eine nicht freiwillig übernommene gesetzliche Pflicht erfüllen;
  • etc.